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Blick aus dem fünften Stock ins Treppenhaus

© Verena Bretz / Diakonie RWL

Anerkennung

Anerkennung und Leistungen für Betroffene von sexualisierter Gewalt

Im Verbund West gibt es seit Januar 2026 eine unabhängige Anerkennungskommission für Menschen, die in Verantwortung von evangelischer Kirche und Diakonie sexualisierte Gewalt erlitten haben. Sie erkennt Unrecht an und spricht finanzielle Anerkennungsleistungen zu.


Die Anerkennungskommission

Die Anerkennungskommission besteht aus fünf Mitgliedern, die das Amt ehrenamtlich ausführen.
Die Kommission kommt regelmäßig zusammen, berät über vorliegende Anträge und trifft Entscheidungen über finanzielle Anerkennungsleistungen. Dabei ist sie weisungsungebunden und handelt unabhängig von evangelischer Kirche und Diakonie.
Ein persönliches Gespräch mit den Mitgliedern der Kommission und/oder den Referentinnen der Geschäftsstelle kann gerne vereinbart werden. Bitte melden Sie sich dafür in der Geschäftsstelle.

Mitglieder der Kommission:

  • Dr. Cordula Jüchser, M. Sc. Psychologin / M. Sc. Rechtspsychologin
    Frau Dr. Jüchser bekleidet kein Ehrenamt im Raum der Ev. Kirche und Diakonie.
  • Roland Ketterle, Präsident Landgericht Köln a.D.
    Herr Ketterle ist ehrenamtlicher Vorstand der Ev. Kirchenstiftung Bad Honnef.
  • Dr. Eberhard Motzkau, Kinder- und Jugendpsychiater im Ruhestand
    Herr Dr. Motzkau bekleidet kein Ehrenamt im Raum der Ev. Kirche und Diakonie.
  • Sabine Poppe, Dipl. Sozialarbeiterin, Systemische Beraterin, Systemische Supervisorin (DGSF/Systemische Gesellschaft
    Frau Poppe bekleidet kein Ehrenamt im Raum der Ev. Kirche und Diakonie.
  • Ulrike Stender, Diplom-Psychologin/psychologische Psychotherapeutin i.R.
    Frau Stender ist ehrenamtliches Vorstandsmitglied der Ev. Konferenz für Familien- und Lebensberatung (EKFuL)/Bundesfachverband für Psychologische Beratung.

Anerkennungsverfahren

Der Rat der EKD hat im März 2025 die Anerkennungsrichtlinie erlassen und den Landeskirchen deren Übernahme empfohlen. Ziel ist es, sowohl das Anerkennungsverfahren als auch die Anerkennungsleistungen deutschlandweit zu vereinheitlichen.
Die Anerkennungsrichtlinie gilt im Verbund West seit dem 01. Januar 2026.
Hier erfahren Sie mehr über die Inhalte der Novelle.

Sie möchten einen Antrag auf Anerkennungsleistungen stellen oder sich beraten lassen?
Hier können Sie sich informieren.

Hinweise:

Mit einer Antragsstellung geht eine Meldepflicht nach § 8 KGSsG einher:

Zurzeit entscheidet die Kommission ausschließlich über Pauschale Anerkennungsleistungen:

Kontakt

Sie möchten sich an die Kommission wenden oder haben Fragen? – Kontaktieren Sie uns in der Geschäftsstelle, gerne auch anonym.

Porträtfoto K.Degen

KATHARINA DEGEN

Referentin FUVSS-PIA

Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. – Diakonie RWL

Lenaustraße 41 / D-40470 Düsseldorf
Porträtfoto S.Coslar

SARAH COSLAR

Referentin FUVSS-PIA

Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. – Diakonie RWL

Lenaustraße 41 / D-40470 Düsseldorf

Weitere Kontaktmöglichkeiten

FUVSS-PIA oder Ansprechpersonen der Diakonie und der Landeskirchen

Beratung

HIER FINDEN SIE BERATUNG UND UNTERSTÜTZUNG:

Meldung

SIE KÖNNEN EINE MELDUNG MACHEN:

Wenn Sie einen Vorfall von sexualisierter Gewalt im Sinne des § 2 KGSsG oder einen Verstoß gegen das Abstinenzgebot nach § 4 KGSsG melden möchten, können Sie sich an die für die jeweilige Organisation zuständige Meldestelle wenden: